Tarife


MuB

(Musik & Bewegung in der 1. & 2. Klasse integriert)

kostenlos
MuB Zusatz

(Musik & Bewegung in der 2. Klasse)
3-5 Kinder (45 Min)

CHF 345.–
Instrumentenkarussell

(3. Klasse) 8 Kinder (50 Min)

CHF 250.-
Instrumental- & Vokalunterricht

Einzel 30 Min

CHF 720.–

Einzel 40 Min

CHF 960.–

Einzel 50 Min

CHF 1'200.–

2-er Gruppen 40 Min 
(nur bei genügend Anmeldungen)

CHF 480.–

3-er Gruppen 50 Min
(nur bei genügend Anmeldungen)

CHF 400.–
Zuschlag

für Instrumentenbenützung im Unterricht
(Klavier, Schlagzeug, Keyboard, Orgel, E-Gitarre, E-Bass, Harfe)

CHF 60.-
Kantonsschüler

*obligatorischer Musikunterricht an der Kantonsschule 40 Min

CHF 1'030.–

*obligatorischer Musikunterricht an der Musikschule Oberseetal 40 Min

CHF 1'030.–

freiwilliger Musikunterricht 30 Min

CHF 720.–

freiwilliger Musikunterricht 40 Min

CHF 960.–

freiwilliger Musikunterricht 50 Min.

CHF 1'200.-

* Tarif für SchülerInnen der Kantons- und Fachmittelschulen, welche den obligatorischen Instrumental- oder Vokalunterricht besuchen. Der Unterricht ist obligatorisch, wenn Musik als Schwerpunkt-, Ergänzungs-, Wahlpflichtfach oder in der Musik & Sport-Klasse gewählt wird.

Ensembles

SchülerInnen der Musikschule Oberseetal mit Instr. & Vokalunterricht

CHF 50.-

SchülerInnen der Musikschule Oberseetal ohne Unterricht und Auswärtige

CHF 100.-

Junge Erwachsene (ab dem 21. Altersjahr)

CHF 200.-
Kurse

Die Kurstarife berechnen sich nach Angebot und Teilnehmerzahl individuell.

Jugendtarif

Junge Erwachsene (ab dem 21. bis zum vollendeten 25. Altersjahr) erhalten 10% Rabatt auf den Erwachsenentarif.

Unterricht für Erwachsene

Schnupperlektion 30 Min 1-malig

kostenlos
5-er Abo

5-er Abo 30 Min

CHF 300.–

5-er Abo 40 Min

CHF 400.–

5-er Abo 60 Min

CHF 600.–
9-er Abo

9-er Abo 30 Min

CHF 540.–

9-er Abo 40 Min

CHF 720.–

9-er Abo 60 Min

CHF 1'080.–
Einzelunterricht wöchentlich

Einzelunterricht wöchentlich 30 Min

CHF 2'340.–

Einzelunterricht wöchentlich 40 Min

CHF 3'100.–

Einzelunterricht wöchentlich 60 Min

CHF 4'680.–
Einzelunterricht 14-täglich

Einzelunterricht 14-täglich 30 Min

CHF 1'170.–

Einzelunterricht 14-täglich 40 Min

CHF 1'550.–

Einzelunterricht 14-täglich 60 Min

CHF 2'340.-
Informationen zur An-, Um- oder Abmeldung

Besucht Ihr Kind im kommenden Schuljahr (2024/25) dasselbe Angebot/Fach, so müssen Sie nichts unternehmen.

Anmeldung: Ihr Kind wird zum ersten Mal den Instrumental-, Vokal- oder Ensembleunterricht besuchen. Nehmen Sie die Anmeldung entweder mit dem Online-Anmeldetool auf der Website oder mit der Anmeldekarte vor. Die Anmeldung bezieht sich auf das ganze Schuljahr und ist verbindlich. Sie erneuert sich automatisch fürs nächstfolgende Schuljahr und gilt somit bis auf Widerruf. 

Ummeldung: Ihr Kind besucht bereits den Instrumental-, Vokal- oder Ensembleunterricht und möchte eine Änderung vornehmen: Benutzen Sie hierzu bitte das Ummeldetool auf der Website. Die Ummeldung gilt bis auf Widerruf.

Abmeldung: Ihr Kind möchte ab dem kommenden Schuljahr den Instrumental-, Vokal- oder Ensembleunterricht nicht mehr besuchen: Benutzen Sie hierzu bitte das Abmeldeblatt, welches bei der Lehrperson oder auf der Website verfügbar ist.

Termine: An-, Um- oder Abmeldungen müssen bis spätestens am 14. Mai 2024 bei der Musikschule eintreffen. Danach fallen Bearbeitungsgebühren an. Nächster Meldetermin ist am 14. Mai 2025.

 

Bearbeitungsgebühren: Bei Abmeldungen, die auf den Zeitraum zwischen Anmeldung und Unterrichtsstart fallen, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- in Rechnung gestellt. Bei Abmeldungen nach dem Unterrichtsstart bis Ende No-vember wird das halbe und danach das ganze Schulgeld in Rechnung gestellt.

 

Familienrabatt: Bei 2 / 3 / 4 Kindern erhalten Sie 5 / 10 / 15 % auf die Gesamtrechnung pro Familie (der Familienrabatt kommt nur für jene Kinder zur Anwendung, welche Instrumental- oder Vokalunterricht belegen).

 

Rechnung: Alle Tarife gelten pro Schuljahr. Die Rechnungsstellung erfolgt im Oktober. Auf Wunsch kann die Rechnung in zwei Raten bezahlt werden (siehe Anmeldekarte). In finanziellen Härtefällen kann ein Gesuch an den jeweiligen Gemeinderat gestellt werden.